MAG Reisen & Yachtcharter - AGB

MAG Reisen  seit 1987
MAG Reisen ist bei den Wirtschaftskammern Österreich als
vollberechtigtes Reisebüro (früher Reisebüro mit Vollkonzession) registriert.

AGB von MAG Reisen & Yachtcharter Kroatien

MAG Reisen besorgt in Ihrem Auftrag die gewünschten Reiseleistungen.
Für die verrechneten Leistungen treten wir zivilrechtlich ausschließlich als Vermittler auf.

Es gelten im speziellen die Charterverträge der einzelnen Yacht Charter Firmen, die Charterbedingungen von  MAG Reisen und die Buchungsbedingungen von MAG Reisen in der letztgültigen Fassung.
Wir weisen darauf hin, dass MAG Reisen nur Vermittler aller im Internet Katalog angebotenen Leistungen ist:
MAG Reisen  (siehe ECG & Reisebüro Konzessionslink) besorgt in Ihrem Auftrag die gewünschten Reiseleistungen.
Für die verrechneten Leistungen treten wir zivilrechtlich ausschließlich als Vermittler auf.

Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen und die vorgeschriebenen Befähigungszeugnisse (Küstenpatent & Seesprechfunkberechtigung) ist jeder Reisende selbst verantwortlich.

AGB & Stornobedingungen in Zeiten von Corona & COVID 19

Es handelt sich bei Charter Buchungen um kein Pauschalangebot nach den Pauschalreiserichtlinien,
MAG Reisen & Yachtcharter tritt zivilrechtlich als Vermittler der von Ihnen gewünschten Leistung auf,
es gelten daher die AGB & Stornobedingungen des jeweiligen Yachtcharterunternehmens welche auf Anfrage zu einer Buchungsanfrage zugesendet werden.

Buchungsbedingungen & Stornobedingungen Yachtcharter Kroatien

Detaillierte Charterbedingungen und Stornobedingungen der jeweiligen Charterfirmen entnehmen Sie bitte durch anklicken des Links bei den jeweiligen Charterbooten oder bei Angeboten ohne Link zu den Charterbedingungen und Stornobedingungen der jeweiligen Charterfirmen senden Sie diesbezügliche Anfrage, wir senden Ihnen gerne den direkten Link zu den Charterbedingungen und Stornobedingungen der jeweiligen Charterfirmen.

Reiseversicherung & Stornoversicherung - Yachtcharter Kroatien

Wir empfehlen ausdrücklich bei Unterkunftsbuchungen, Yachtcharter und Skipperpraxis sofort nach Erhalt der Rechnung (Buchungsbestätigung) den Abschluss einer Reiseversicherung und Stornoversicherung für den Krankheitsfall

Führerscheinvorschriften für Charteryachten

Seit 2006 werden in Kroatien nur noch amtliche Bootsführerscheine zur Navigation auf See (am Meer) entsprechend der  jeweils gültigen Bestimmungen des Kroatischen Ministeriums für Seefahrt akzeptiert (keine Verbands- oder Vereinsscheine, keine Binnenscheine)

Beachten Sie bitte auch, dass ebenfalls seit 2006 für alle motorisierten Boote Führerscheinpflicht besteht und somit auch Ihre Crewmitglieder einen Bootsführerschein benötigen,
wenn sie z.B. mit dem motorisierten Beiboot an Land fahren möchten (abhängig von der Motorisierung des Beibootes z.B. Boat Skipper A oder B)

Zum Führen von Charteryachten - Motoryachten & Segelyachten - ist eine UKW Seesprechfunkberechtigung obligat. Zu ausländischen Bootsführerscheinen (z.B. österreichischer Yachtmaster oder deutscher Sportbootführerschein) kann nach Ablegung der Prüfung in einem Hafenamt eine UKW Seesprechfunkberechtigung erworben werden (MAG Seefahrtschule Funkprüfung & Funkzusatzprüfung)
Zum Führen von Booten bis 7m und max. 20 PS sofern für Fahrtbereich bis max. 6 NM von der Küste des Festlandes oder einer Insel zugelassen können auch ohne Seesprechfunkberechtigung geführt werden, z.B. mit Boat Skipper A.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist der Charterer (Kunde) und der Skipper, soferne dieser nicht der Charterer ist verantwortlich.
Der Charterkunde muss nicht gleichzeitig auch als Skipper tätig sein, er muss nur dafür sorgen, dass der von ihm bestimmte Skipper über alle rechtlich vorgeschriebenen Dokumente verfügt.
Sollte bei Buchung vom Buchenden (Charterer) kein Befähigungsinhaber / Befähigungszeugnis angeführt sein
entbindet dies den Charterer nicht von der Verpflichtung, die Yacht oder das Boot nur von einem Skipper führen zu lassen der über die gesetzlich vorgeschriebenen Befähigungszeugnisse verfügt da er hiermit vor Buchung diesbezüglich informiert wurde.
Sollte dem Charterer das Befähigungszeugnis zwischen Buchung und Charterantritt entzogen werden berechtigt dieser Umstand den Charterkunden nicht zum kostenlosen oder ermäßigten Reiserücktritt und bedingt ein kostenpflichtiges Storno.
Sofern ein Skipper nicht bei Buchung mitbestellt und bestätigt wurde kann der Vercharterer versuchen einen Skipper anzuheuern, sollte dies aufgrund einer kurzfristigen Bekanntgabe vor Charterantritt nicht möglich sein
bedingt dieser Umstand ein kostenpflichtiges Storno.
Der Bootsführerschein und die Seesprechfunkberechtigung muss im Original mitgeführt werden.
Kopien oder gescannte Unterlagen der Dokumente berechtigen nicht zum Führen der Boote und Yachten.
Ausnahmen gelten nur für amtliche Bestätigungen welche auf Wunsch nach erfolgreich abgelegter Prüfung vom Hafenamt Rijeka ausgestellt werden.
Die Dokumente müssen gültig sein, das bedeutet eventuelle Ablaufdaten dürfen bei Ende des Charters noch nicht erreicht sein.
Dies betrifft auch die Ungültigkeit ehemaliger Jugoslawischer Befähigungszeugnisse welche zum Führen von Yachten keine Gültigkeit mehr haben.

Allgemeine Bestimmungen für Yachtcharter in Kroatien

Eine Charteryacht darf nur im Ausmaß der angegebenen Kojen mit Personen besetzt sein.
Auch Kinder zählen als Personen.

Die Ausrüstung der Boote und Yachten entspricht den Kroatischen Gesetzen über die Ausrüstung von Booten und Yachten, darüber hinausgehende Wünsche betreffend Ausrüstungen sind vom Charterkunden selbst beizubringen.

Alle nicht im jeweiligen Angebot als inklusive angeführten Leistungen wie evtl. Parkplatz für den/die Pkw/s, Transfers von zur und von der Marina etc. sowie sämtliche Kosten während der Fahrt wie Treibstoffverbrauch, Wasserverbrauch, Stromanschluss, Marina- & Hafengebühren, Ortstaxen und alle nicht im jeweiligen Angebot als inklusive angeführten Leistungen sind vom Kunden vor Ort zu bezahlen.

Das bedeutet eine Yacht muss voll getankt, wie übernommen, auch retourniert werden und zwar an jenem Tag und zu jenem Zeitpunkt der laut Buchungsbedingungen vereinbart gilt.

Kann ein/e gebuchte/s Boot/Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden
(z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall, Maschinenschaden, sonstige Mängel die die Seetüchtigkeit beeinflussen etc.) kann der Vercharterer, sofern möglich, eine gleichwertige Ersatzyacht stellen.
Ist kein Ersatz innerhalb der vom Vercharterer vorgegebenen Zeit möglich wird der Anzahlungs- bzw. Gesamtbetrag an den Charterer retourniert. Weitere Ansprüche an MAG Reisen sind ausgeschlossen.

Sollte ein Boot/Yacht aus technischen Gründen, die beim vorangegangenen Charter aufgetreten sind
und nicht in vertretbarer Zeit beseitigt werden können, zum Übernahmetermin nicht verfügbar sein,
kann ein Ersatzboot/Yacht gestellt werden.
Ist kein Ersatz möglich wird der  Gesamtbetrag an den Charterer retourniert. Es bestehen MAG Reisen gegenüber keine Ansprüche auf Schadenersatz.

Sollte das Auslaufen eines Bootes / einer Yacht aus Wetterbedingten Gründen oder sonstigen Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein bedeutet dies bei allen Charterfirmen KEINEN Rücktrittsgrund für den Charterer
und und somit, dass bei vorzeitiger Abreise oder Nichtantreten der gebuchten Leistung die vertraglich vereinbarten Stornogebühren zum Tragen kommen.

Da beim vorangegangenen Charter Schäden am Schiff auftreten können, welche zum Ausfall des Bootes führen
aber eine Verständigung der Kunden nicht möglich ist,  empfehlen wir kurz vor Reiseantritt die jeweilige Charterfirma zu kontaktieren (Kontaktdetails siehe Voucher / Gutschein).

Sollten Defekte während der Fahrt auftreten ist ebenfalls umgehendst die zuständige Charterfirma zu verständigen.
Der Charterer ist verpflichtet bei  technischen Problemen  und Unfällen die zuständige Charterfirma sofort zu informieren. Reparaturen dürfen in den meisten Fällen nur in Absprache mit der Charterfirma veranlasst werden.

Sollten Defekte während der Rückfahrt am letzten Chartertag auftreten ist die Ausgangsmarina ehest möglich anzulaufen. Falls laut Chartervertrag die Rückkehr 1 Tag vor dem check out erfolgen muss (z.B. bis 18:00 Uhr)
und eine Reparatur des Schiffes erforderlich sein und ein nachfolge Charter bestehen kann die Unterbringung der Crew für die letzte Nacht auf Verlangen des Vercharterers in einem Quartier, gestellt durch den Vercharterer erfolgen um einen Reibungslosen Ablauf der Reparaturarbeiten für den Nachfolgecharter zu ermöglichen.

Der Skipper (Charterer oder sein Beauftragter) haftet für die Einhaltung der Seemannschaft.
(z.B.:  ordnungsgemäße Navigation, sorgfältige Behandlung des Schiffes, Einholen des Wetterberichtes
vor dem Auslaufen und während der Fahrt, richtiges Verhalten bei Notfällen gemäß Seegesetz,...)

Nutzung personenbezogener Daten

Die MAG Reisen & Yachtcharter, Inh. Michael Alexander Grandits, A-8983 Bad Mitterndorf 368, erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden aufgrund einer Buchung nur mit deren Einwilligung zu den vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt,  dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.

Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung des Kundenauftrages und unserer Leistungen erforderlich sind oder ein Kunde uns freiwillig zur Verfügung stellt.


MAG Reisen & Yachtcharter - www.yachtcharter-kroatien.online verarbeitet folgende Daten

Vorname, Familienname, Firma, Adresse, Postleitzahl, Ort, Gruppennamen
Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
Die vom Kunden angegebenen gewünschten Daten für Yachtcharter oder Praxistermine
Das vom Kunden angegebene gewünschte Produkt
Das vom Kunden angegebene gewünschte Zusatzprodukt wie z.B. Skipperpraxis
IP-Adressen und Zugriffsdaten
vom Kunden hochgeladene Formulare und Einzahlungsbestätigungen etc.
sonstige freiwillig zur Verfügung gestellte Daten
   
Die zur Buchung erforderlichen Daten werden an die Charterfirma vor Ort weitergeleitet

Reklamationen und Beschwerden

Reklamationen und Beschwerden sind vor Ort an die zuständige Charterfirma zu richten.
Gravierende Beschwerden müssen vor Ort bei der Rückgabe schriftlich von der Charterfirma bestätigt werden.

Bei Mängeln muss der Kunde bemüht sein eine Beseitigung der Mängel oder Schadensminimierung vor Ort zu ermöglichen.

Für alle Buchungsänderungen nach Rechnungslegung werden Bearbeitungsgebühren von Euro 30,-- verrechnet.
Im Falle eines Reiserücktritts des Charterers treten die Stornogebühren laut der Yacht Charter Firma in Kraft,
bei der das Boot / die Yacht gebucht wurde, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zuzüglich einer Storno - Bearbeitungsgebühr von Euro 50,--.

Gerichtsstand: für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Yachtcharter gilt der in den Charterbedingungen der jeweiligen Charterfirma genannte Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.